Markenrecht / Rechte Dritter
- Alle genannten Marken-, Produkt- und Unternehmensnamen dienen ausschließlich der eindeutigen Beschreibung der Kompatibilität bzw. des Verwendungszwecks der angebotenen Ersatz- und Upgrade-Teile (z. B. "passend für …", "kompatibel mit …"). Es besteht keine wirtschaftliche Verbindung zum jeweiligen Rechteinhaber. Alle genannten Bezeichnungen sind eingetragene Marken der jeweiligen Inhaber.
- Die Nennung dieser Marken ist nur als sogenannte "Bestimmungsangabe" zu verstehen, d. h. als Hinweis darauf, wofür oder in welchem Gerät das angebotene Teil verwendet werden kann. Wir verkaufen keine Originalteile des jeweiligen Markeninhabers, sofern dies nicht ausdrücklich als Originalteil gekennzeichnet ist.
- Wir fertigen ausschließlich kundenspezifische Einzelanfertigungen nach Vorgaben des Auftraggebers (z. B. Zeichnungen, CAD-Dateien, Logos, Texte). Es wird keine Serienfertigung betrieben und keine Lagerware vorgehalten.
- Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Bestellung, dass er alle für die beauftragte Herstellung erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Design-, Marken-, Patent- und sonstige Kennzeichenrechte) besitzt bzw. die nötigen Nutzungsrechte eingeholt hat. Das gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber wünscht, dass bestimmte Logos, Markenzeichen, Namen oder Designs verwendet oder aufgedruckt werden.
- Der Auftraggeber stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung solcher Rechte durch die vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen oder Vorgaben entstehen. Das umfasst auch die angemessenen Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung.
- Wir prüfen die vom Auftraggeber bereitgestellten Vorlagen (z. B. Logos, Markenbezeichnungen, Produktnamen, CAD-Daten) nicht rechtlich darauf, ob Rechte Dritter verletzt werden. Wir sind jedoch berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, wenn ein offensichtlicher Rechtsverstoß vorliegt (z. B. die 1:1-Reproduktion geschützter Markenlogos ohne erkennbare Berechtigung).
- Gesetzlich zwingende Haftungsregelungen bleiben unberührt. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.